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Geländer

Geländer — Bühnengeländer für den Absturzschutz an erhöhten Spielflächen. Pflicht ab 20 cm Bühnenhöhe für Tanzflächen, ab 50 cm generell empfohlen. Geländerpfosten stecken in die gleichen Buchsen wie die Bühnenfüße — kein zusätzliches Befestigungssystem notwendig. Handlauf und Knieleiste nach DGUV Vorschrift 17/18 komplettieren die Absturzsicherung.

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